Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Dienstausführung
1.1 Black Heroes Security übt das gemäß § 34a Abs.1 GewO erlaubnispflichtige Sicherheitsgewerbe aus, einschließlich Veranstaltungs-, Objekt- und Personenschutz sowie weiterer Servicetätigkeiten. Es handelt sich um eine Dienstleistung, ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
1.2 Die Dienstleistung erfolgt in der Regel durch einen oder mehrere Sicherheitsdienstmitarbeiter.
1.3 Sonderdienstleistungen werden schriftlich gesondert vereinbart.
1.4 Black Heroes Security erbringt ihre Tätigkeit ausdrücklich als Dienstleistungsunternehmen und bedient sich ihrer Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht obliegt – außer bei Gefahr im Verzug – ausschließlich Black Heroes Security.
2. Dienstanweisungen
2.1 Black Heroes Security wird, abgestimmt auf die Belange des Auftraggebers, eine schriftliche Dienstanweisung erstellen, in der die näheren Bestimmungen (Kontrollen und sonstige Dienstverrichtungen) festgelegt werden. Diese Dienstanweisungen sind vom Auftraggeber und den Mitarbeitern zu unterschreiben.
2.2 Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Bekleidung und Ausrüstung
3.1 Black Heroes Security stattet ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus, sofern dies vom Auftraggeber verlangt wird.
3.2 Besondere Ausstattungen werden dem Auftraggeber gegen eine vertraglich vereinbarte Gebühr überlassen.
4. Haus- und Festnahmerecht
Den Mitarbeitern von Black Heroes Security steht während der Ausübung ihrer Tätigkeiten beim Auftraggeber das gleiche Haus- und Festnahmerecht zu wie dem Auftraggeber selbst.
5. Ausführung durch andere Unternehmen
Black Heroes Security ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen, welche gemäß § 34a Abs.1 GewO zugelassen sind.
6. Loyalitätsklausel
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Black Heroes Security, die im Rahmen des Vertrags eingesetzt werden, während der Vertragslaufzeit und sechs Monate nach Vertragsende abzuwerben oder in seinem Unternehmen einzusetzen.
6.2 Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro für jeden abgeworbenen Mitarbeiter zu zahlen. Im Falle eines versuchten Abwerbens beträgt die Vertragsstrafe 5.000 Euro.
7. Auftragsdauer
7.1 Sind Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, ist eine Kündigung ausgeschlossen. Es gilt § 615 BGB.
7.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, läuft der Vertrag ein Jahr. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen; für die Rechtzeitigkeit zählt der Eingang.
7.3 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
8. Abrufe bei Rahmenverträgen
8.1 Bei Rahmenverträgen beträgt der Mindestabruf 5 Stunden. Die Fahrtkosten für Einsätze außerhalb Berlins werden auf Nachweis mit 0,30 Euro/km vergütet.
8.2 Der Spät- und Sonderbuchungszuschlag beträgt pauschal 50 Euro und fällt an, wenn eine Buchung weniger als 12 Stunden vor Einsatzbeginn erfolgt.
9. Preisänderungen und Auslagen
9.1 Bei tariflichen Lohnsteigerungen während der Vertragslaufzeit erhöht sich die Bewachungsgebühr entsprechend. Der Aufschlag auf die vereinbarten Bruttopreise beträgt das 1,8-Fache der Lohnsteigerung.
9.2 Vereinbarte Auslagen werden auf Nachweis erstattet, mit einem Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten (AGK) in Höhe von 15 %.
10. Zahlung des Entgelts
10.1 Das Entgelt für stundenbasierte Leistungen (Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Personenschutz) ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
10.2 Pauschalvergütungen sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
10.3 Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail und auf Anforderung per Post. Das Risiko für verspäteten oder nicht erfolgten Postzugang liegt beim Auftraggeber. Für Skontofristen zählt der E-Mail-Versand.
11. Nichtzahlung von Bewachungsgebühren und Annahmeverzug
11.1 Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von Black Heroes Security, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlungspflicht für die Vertragszeit entbunden wird. Black Heroes Security hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht.
11.2 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Vertragsleistungen in Verzug, kann Black Heroes Security Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11.3 Black Heroes Security kann anstelle des individuellen Schadensnachweises pauschal 70 % des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes (SVS) für jede nicht abgenommene Stunde geltend machen.
11.4 Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Haftung und Haftungsbegrenzung
12.1 Black Heroes Security haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
12.2 Black Heroes Security haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, es sei denn, es wurde schriftlich eine besondere Schutzstufe vereinbart, die Diebstahl oder Verlust ausschließt.

15
years of experience
0%
instalment plan
500+
completed projects
3
offices statewide

Testimonials
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"Re/Room got my home office set up in less than 2 weeks, from initial planning to my first virtual meeting."
John Harris
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John Harris
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